AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Digital Recycling AG für muldenexpress.ch (Version vom 01.02.2019)

 

1. Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) richten sich an Kunden (Auftraggeber), die Mulden oder Container und entsprechende Entsorgungsleistungen durch Vermittlung der Digital Recycling AG (nachfolgend „Digital Recycling“; UID CHE-325.731.765) auf dem von Digital Recycling unter www.muldenexpress.ch betriebenen Online-Portal MuldenExpress.ch (nachfolgend „Online-Portal“) buchen möchten. MuldenExpress.ch hat daher die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und lokalen Entsorgungspartnern als Anbieter von Mulden/Containern und entsprechender Entsorgungsleistungen. Zwischen dem Kunden und MuldenExpress.ch wird ein Vermittlungsvertrag geschlossen, dessen Vertragsinhalt in der ordnungsgemässen Vermittlung von Mulden/Containern und entsprechender Entsorgungsleistungen zu den nachfolgenden Bedingungen besteht. Der Vertrag betreffend Bestellungen von Mulden/Containern und entsprechender Entsorgungsleistungen kommt ausschliesslich zwischen dem lokalen Entsorgungspartner und dem Kunden zustande. MuldenExpress.ch erwirbt entsprechend zu keiner Zeit Eigentum an den von ihren Entsorgungsportpartnern beförderten Mulden/Containern oder deren Inhalten. Die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Entsorgungspartner richten sich daher nach dem mit diesem geschlossenen Vertrag zu den nachfolgenden Bedingungen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote auf dem Online-Portal stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, durch Vermittlung von MuldenExpress.ch bei einem lokalen Entsorgungspartner Mulden/Container und entsprechende Entsorgungsleistungen zu bestellen. Die über das Internet aufrufbare Darstellung des Sortiments ist unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Auf dem Online-Portal gibt der Kunde durch Absenden seiner Bestellung und gleichzeitiger Anerkennung dieser AGB ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit einem lokalen Entsorgungspartner ab. Eine von MuldenExpress.ch per E-Mail an den Kunden verschickte Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden bei MuldenExpress.ch eingegangen ist und ist zugleich Annahme des Angebots zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit einem lokalen Entsorgungspartner.

 

3. Liefer- und Abholbedingungen zwischen dem Kunden und dem lokalen Entsorgungspartner

3.1 Alle Bestellungen sind verbindlich, sobald der Kunde die schriftliche Bestellbestätigung per E-Mail erhalten hat.

3.2 Das Gebiet für die Auslieferung und Abholung der durch MuldenExpress.ch vermittelten Mulden/Container beschränkt sich auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.

3.3 Lieferzeiten sind als ungefähre Richtwerte zu betrachten. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen den lokalen Entsorgungspartner wegen Verzögerungen der Leistungen zu erheben. Der lokalen Entsorgungspartner ist bemüht, vereinbarte Termine möglichst einzuhalten oder den Kunden über eine Verspätung zu informieren.

3.4 Der lokale Entsorgungspartner liefert Mulden/Container grundsätzlich werktags (Montag bis Freitag) von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr aus. Die gewünschte Lieferzeit kann während des Bestellprozesses auf dem Online-Portal angegeben werden.

3.5 Dem Kunden stehen mit Bezug auf die Lieferung und Übernahme der bestellten Mulden/Container folgende Optionen zur Verfügung:

  • Option 1: Der Kunde ist bei der Lieferung persönlich vor Ort anwesend (wird empfohlen).
  • Option 2: Eine vom Kunden zur Vertretung autorisierte Person ist bei der Lieferung persönlich vor Ort anwesend.
  • Option 3: Falls der Kunde bei der Lieferung weder selbst anwesend sein kann, noch eine andere Person zur Vertretung autorisiert, muss er während des Bestellprozesses auf dem Online-Portal (via Google Maps) den exakten Stellplatz der Mulde/des Containers definieren.

3.6 Bei unberechtigter Annahmeverweigerung oder Abwesenheit des Kunden bzw. dessen Vertreters am vereinbarten Termin, ohne zuvor auf dem Online-Portal den exakten Stellpatz der Mulde/des Containers definiert zu haben, werden die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

3.7 Es wird empfohlen, dass der Kunde (oder alternativ eine vom Kunden zur Vertretung autorisierte Person) bei der Lieferung der Mulde/des Containers persönlich vor Ort anwesend ist, um den exakten Stellplatz der Mulde/des Containers anzugeben. Der lokale Entsorgungspartner ist nicht verpflichtet, die Identität und/oder Vertretungsmacht/Unterschriftsberechtigung der vor Ort anwesenden Person zu überprüfen. Der Kunde hat keine Ansprüche gegen den lokalen Entsorgungspartner, falls eine unberechtigte Person den Stellplatz angibt. Sind weder der Kunde noch eine diesen vertretende Person bei der Lieferung anwesend, so wird die Mulden/der Container an dem vom Kunden auf dem Online-Portal definierten Stellplatz abgesetzt. Ist dieser Stellplatz ungeeignet, ist der Entsorgungspartner berechtigt, die Mulde/den Container an einer nach eigenem Gutdünken geeigneten Stelle abzusetzen. Sind weder der Kunde noch eine diesen vertretende Person bei der Lieferung anwesend, ist der vom lokalen Entsorgungspartner auf dem Waagschein angegebene Inhalt massgebend und gilt als vom Kunden anerkannt.

3.8 Die Mulden/Container sind 30 Wochentage (d.h. inkl. Wochenende und Feiertage) ab Stelldatum mietfrei. Ab dem 31. Tag wird eine Miete von CHF 3.00 pro Tag verrechnet. Eine allfällige Verlängerung nach der mietfreien Zeit, trotz durch den Kunden vordefinierten Abholdatum kann bis 48 Stunden vor der Abholung der Mulden oder Container im Bestellsystem auf dem Online-Portal durchgeführt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von zu viel bezahlten Miettagen für Mulden oder Containern.

3.9 Sonderabfälle müssen separat entsorgt werden (Abfuhr und Entsorgungspreise nach Absprache) und dürfen auf keinen Fall mit den normalen Abfällen vermischt werden. Als Sonderabfälle gelten insbesondere folgende Abfälle:

  • Fleischabfälle, Kadaver u.Ä.
  • Batterien, elektronische Geräte wie Computer, Bildschirme und Fernsehgeräte, Leuchtstoffröhren
  • Flüssige Farb- und Lackreste. Bitumen, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Betonzusatzmittel, Klebstoffe, Öle, Fette
  • Giftstoffe, Chemikalien jeglicher Art, explosive und leicht entzündbare Stoffe, radioaktiv verseuchte Abfälle, asbesthaltiges Material
  • Kläranlagenrückstände, Russ und Schlacke aus Industrieheizungen

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise auf dem Online-Portal werden in Schweizer Franken inklusive aller Kosten und Gebühren (MWST, LSVA, Diesel, Löhne) auf Grundlage der Angaben des Kunden bei der Bestellung (Abfallart sowie Grösse der bestellten Mulden/Container) angegeben.

4.2 Bei den auf Grundlage der Angaben des Kunden bei der Bestellung berechneten Preisen handelt es sich nur um Richtwerte in der Höhe der geschätzten Totalkosten (für Mulden-/Container-Lieferung und Entsorgung des Abfalls). Schlussendlich in Rechnung gestellt bzw. belastet werden dem Kunden die effektiven Entsorgungskosten.

4.3 MuldenExpress.ch behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten, womit sich der Kunde einverstanden erklärt.

4.4 Die Bezahlung der bestellten Mulden/Container und entsprechender Entsorgungsleistungen erfolgt mittels Kreditkarte (Visa, Mastercard), PayPal oder auf Rechnung (aktuell über den externen Inkasso-Partner POWERPAY). MuldenExpress.ch kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen sowie auf einzelne Zahlungsmittel Zuschläge erheben und diese ohne Vorankündigung ändern.

4.5 Bei Bezahlungen mittels Kreditkarte oder PayPal wird der vom Online-Portal auf Grundlage der Angaben des Kunden ermittelte Betrag dem Kunden im Zeitpunkt der Bestellung vollständig belastet. Nach Auftragserledigung werden die effektiven Entsorgungskosten vom lokalen Entsorgungspartner im Online-Portal hinterlegt. In der Regel wird dem Kunden bei der Bestellung ein zu hoher Betrag belastet; in diesem Fall wird dem Kunden der zu viel bezahlte Betrag auf der Kreditkarte bzw. auf dem PayPal-Konto des Kunden gutgeschrieben. Falls der bei Bestellung belastete Betrag niedriger ist als der effektive Rechnungsbetrag, wird der Differenzbetrag nach Auftragserledigung der vom Kunden benutzten Kreditkarte bzw. dem PayPal-Konto zusätzlich belastet.

4.6 Bei Bezahlungen auf Rechnung wird zunächst eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Dem Kunden wird nach Auftragserledigung eine Rechnung über die effektiven Entsorgungskosten ausgestellt. Der Kunde hat eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

4.7 Bei Bezahlungen auf Rechnung erfolgen Rechnungsstellung, Mahnwesen und Inkasso in der Regel über einen von MuldenExpress.ch beauftragten externen Inkasso-Partner und es gelten für den Kunden die Zahlungs- und übrigen Vertragsbedingungen dieses Inkasso-Partners. Aktueller Inkasso-Partner von MuldenExpress.ch ist POWERPAY und es gelten dessen unter diesem Link abrufbaren AGB: https://www.powerpay.ch/pdf/PP_AGB_Checkout_de.pdf.

 

5. Haftung

5.1 Der Kunde haftet für Schäden durch unsachgemässe Behandlung der Mulden oder Container. Es darf auf keinen Fall ein Feuer in den Mulden/Container entfacht werden, um Abfall zu verbrennen.

5.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zufahrt und der Abstellplatz der Mulde oder des Containers beim Aufstellen und Abholen LKW-tauglich und frei zugänglich sind und die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz der bestellten Mulden oder Container ausreicht. Es dürfen in unmittelbarer Umgebung keine Hindernisse wie elektrische Leitungen, Dächer, Laternen oder sonstige Behinderungen vorhanden sein. Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund seiner ungenügenden Abklärungen und Vorbereitungen entstehen (z.B. nicht LKW-taugliche Objektzufahrt, ungenügende Tragfähigkeit des Untergrundes, Zufahrtsbeschränkungen, fehlende/ungenügende Unterlagen zum Schutz des Untergrundes, ungenügende Einweisung durch Kunden, etc.). Der Kunde haftet auch für Schäden an Hauseinfahrten sowie für Belags- oder Bordsteinschäden.

5.3 Das Signalisieren, Beleuchten und Abdecken der Mulden oder Container ist Sache des Kunden.

5.4 Falls die Mulden oder Container auf öffentlichem Grund oder auf fremden Privatgrundstück abgestellt werden sollen, muss der Kunde vorgängig bei der zuständigen Behörde bzw. dem Grundstückeigentümer eine Bewilligung einholen.

5.5 Der Kunde haftet für eine unkorrekte oder ungenaue Qualifikation bzw. Deklaration des abzuführenden Abfalles und trägt alle daraus resultierenden Mehrkosten oder Aufwände. Bei Fragen mit Bezug auf die korrekte Abfallqualifikation steht MuldenExpress.ch zur Verfügung.

5.6 Das Überfüllen der Mulden oder Container ist strikte untersagt und gemäss Strassenverkehrsgesetz verboten. Für sämtliche Folgen haftet der Kunde und daraus resultierende Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt. Für einen gefahrlosen Transport dürfen die Mulden oder Container maximal bis zur Ladekante beladen werden.

5.7 Falls die Mulden oder Container mit einer anderen Abfallart als bestellt befüllt wurden oder überfüllt wurden und keine Einigung mit dem Kunden gefunden wird (z.B. korrekte Befüllung bis Ladekante), wird der Inhalt der Mulden oder Container auf dem Platz des Kunden ausgekippt und die Mulden oder Container leer durch den Entsorgungspartner abtransportiert. Alle dadurch entstandenen Aufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.8 Vom Kunden verursachte Wartezeiten des Entsorgungspartners werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine durch den Kunden verursachte Wartezeit von 10 Minuten pro Auftrag (Fahrt) ist im Preis inbegriffen.

5.9 Der lokale Entsorgungspartner haftet nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

5.10 Bei gegebenen Haftungsvoraussetzungen haftet der lokale Entsorgungspartner unabhängig von der Haftungsgrundlage nur für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist jede Haftung unabhängig von der Haftungsgrundlage soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen.

5.11 Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen schliesst MuldenExpress.ch jegliche Haftung unter diesen AGB für Schäden oder Gewährleistung aus. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für allfällige Hilfspersonen von MuldenExpress.ch.

5.12 Für die Lieferung und Abholung der Mulden und Container und für die Erbringung der Entsorgungsleistungen haftet der lokale Entsorgungspartner. MuldenExpress.ch übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

5.13 MuldenExpress.ch sichert nicht zu, dass das Online-Portal jederzeit zur Verfügung steht, fehlerfrei, sicher oder frei von Viren oder andren schädlichen Komponenten ist. Der Kunde nutzt das Online-Portal auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

5.14 MuldenExpress.ch haftet nicht für die Inhalte externer Webseiten und verlinkter Webseiten der Entsorgungsunternehmen.

 

6. Geistiges Eigentum

6.1 Die auf dem Online-Portal veröffentlichten Inhalte/Daten (z.B. Software, Produkte, Marken wie Logos etc., Informationen, Berichte, Bilder, Illustrationen) sind rechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung und sonstigen, insbesondere kommerziellen, Verwertung, der öffentlichen Wiedergabe, der Veränderung und/oder Löschung durch den Kunden ist untersagt.

 

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Diese AGB und die sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterstehen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Normen und internationaler Abkommen.

7.2 Für etwaige sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der entsprechenden Rechtsverhältnisse ergebende Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von Digital Recycling AG zuständig.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollten bestimmte Punkte in diesen AGB nicht geregelt oder einzelne Bestim­mun­gen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.

8.2 MuldenExpress.ch behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor.